05.03.2008
REIT-Gesetz: Novelle kommt 2009 – vielleicht
Die Nachbesserung mit dem Ziel zu vermeiden, dass im Ausland erzielte Erträge von REITs doppelt besteuert werden, soll nach dem Willen der Union Bestandteil des nächsten Jahressteuergesetzes werden.
Die eigentlich schon für das vergangene Jahr angekündigte Nachbesserung des REIT-Gesetzes lässt wohl bis zum kommenden Jahr auf sich warten. Es gebe „das Bemühen“, das Thema im Jahressteuergesetz 2009 zu regeln, erfuhr REITs in Deutschland aus dem Umfeld der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Ob das gelingt hänge allerdings davon ab, dass der Koalitionspartner mitspielt, was nicht 100%ig garantiert werden könne.
Bei den Nachbesserungen geht es darum, die derzeit herrschende doppelte Besteuerung von Auslandseinkünften deutscher REITs beim Anleger zu vermeiden. Nach internationalem Recht haben Staaten das Recht, Erträge aus in ihrem Staatsgebiet liegenden Immobilien, die an im Ausland ansässige Investoren fließen, mit einer Quellensteuer zu belegen. Die Investoren können diese dann auf ihre Steuerschuld im Heimatland anrechnen lassen. Da REITs selbst keine Steuern zahlen und ihre Ausschüttungen beim Anleger der vollen Besteuerung unterliegen, ergibt sich für die Auslandseinkünfte beim REIT-Aktionär eine Doppelbesteuerung.
Das Problem war bereits bei der Verabschiedung des REIT-Gesetzes im Frühjahr 2007 bekannt. Seinerzeit wurde das Bundesfinanzministerium aufgefordert, bis zum Jahresende einen Vorschlag für eine Lösung zu machen.
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