Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich – zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich - zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich – zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

In einem bemerkenswerten Schulterschluss haben sich Niedersachsen und elf weitere Bundesländer am Montag, den 19. Februar, in den juristischen Streit um den bundesstaatlichen Finanzausgleich eingeschaltet. Gemeinsam reichten sie vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme ein, die sich gegen die von der Bayerischen Staatsregierung erhobenen Einwände richtet. In dem Dokument, verfasst von dem renommierten Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München, wird die Auffassung vertreten, dass die derzeitigen Regelungen des Finanzausgleichs sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen.

Der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere betonte die Verfassungsmäßigkeit und Effizienz des Finanzausgleichs. Er hob hervor, dass die Ergebnisse des aktuellen Systems genau jenen Zielen entsprechen, die mit der Reform von 2017 angestrebt wurden – eine Reform, die auch von Bayern mitgetragen wurde. Heere verwies darauf, dass die Verpflichtungen, die nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Bundesländern und dem Bund getroffen wurden, eingehalten worden seien und dass Bayern von dem reformierten System sogar stärker profitiert habe als ursprünglich angenommen.

Professor Korioth wies in seiner Bewertung darauf hin, dass der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und dem Bund unter keinen Umständen verfassungsrechtlich zu beanstanden sei. Er kritisierte, dass Bayern mit seinem Antrag lediglich alte Argumente neu aufwärme, die vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach zurückgewiesen wurden. Korioth unterstrich, dass Bayerns Belastung im Rahmen des Finanzausgleichs einfach die Konsequenz seiner überdurchschnittlichen wirtschaftlichen und finanziellen Stärke sei und dass der Freistaat auch nach dem Ausgleich einen erheblichen Wohlstandsvorsprung behalte.

Die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft, die neben Niedersachsen auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen umfasst, vereint eine vielfältige Gruppe von Bundesländern. Diese Allianz spiegelt eine breite Palette von Interessen wider, darunter sowohl Nehmer- als auch Geberländer, Stadtstaaten und Flächenländer sowie sowohl alte als auch neue Bundesländer.

Der bundesstaatliche Finanzausgleich, der zuletzt 2017 reformiert wurde und Anfang 2020 in Kraft trat, zielt darauf ab, gleichwertige Lebensverhältnisse und ein vergleichbares Angebot öffentlicher Dienstleistungen im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten. Die Reform wurde nach langen Verhandlungen einstimmig von allen Ländern im Bundesrat beschlossen und führte auch zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der finanzstarken Länder. Wann das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschlossen sein wird, bleibt indessen offen.